Falsche Aussagen in der Zeitung der SPÖ Bergheim

SPÖ

Leider enthält die letzte Aussendung der SPÖ Bergheim einige falsche Aussagen. Ohne diese Zeitschrift überzubewerten, möchten wir hier jedoch Stellung nehmen:

Überschrift:
„Nein zur Privatisierung des Seniorenzentrum Bergheim“ (sic)
Die Überschrift ist irreführend. Von einer Privatisierung des Seniorenzentrums war nie die Rede. Die Gemeinde bleibt Eigentümer und Rechtsträger des Seniorenheimes. Es geht allein um die Auslagerung der Betriebsführung. Dazu wurde ein umfangreiches Vertragswerk erarbeitet, bei dem z.B. auch ein Ausstiegsszenarium festgelegt wurde. Das heißt, wenn die Gemeinde mit der Betriebsführung nicht zufrieden ist, kann der Vertrag relativ rasch gelöst werden.
Grund zu den Auslagerungsüberlegungen war die anstehende Neubesetzung der Seniorenheimleitung. Es wäre fahrlässig, wenn die Gemeinde eine Auslagerung hier nicht in Betracht zieht. Tatsache ist, dass bei praktisch allen neu gebauten Seniorenheimen im Land Salzburg die Betriebsführung nicht durch die Gemeinde durchgeführt wird. In den letzten Jahren wurden auch mehrfach bestehende Seniorenheime ausgelagert (Mattsee, Thalgau, Wagrain, Werfen u.v.m.). Das  allein war für uns jedoch noch kein Grund die Auslagerung durchzuführen.
Gemeinsam mit der Gemeinde Elixhausen erarbeiten wir in einer Arbeitsgruppe einen umfangreichen Fragekatalog, in dem alle Rahmenbedingungen festgelegt und gewertet wurden. Es wurde uns mehrfach bestätigt, dass noch keine Gemeinde einen derartigen Aufwand bei der Entscheidungsfindung betrieben hat.
Aus mehreren Anbietern wurde letztlich das „Salzburger Hilfswerk“ als der als am besten geeigneter festgestellt.
Der ganze Vorgang wurde in einer eigenen Aussendung beschrieben und in der Gemeindevertretung kommuniziert. Schade, dass der SPÖ Bergheim offenbar dies entgangen ist.
Die Fraktionsmitglieder der SPÖ Bergheim glänzten übrigens während der ganzen Zeit der Entscheidungsfindung oftmals mit Abwesenheit und fast immer mit wenig Interesse. Es war für die ganze Gemeindevertretung deshalb sehr überraschend, als die SPÖ Bergheim plötzlich eine Bürgerbefragung forderte.
Wir finden es verantwortungslos ohne Fakten und Begründung die MitarbeiterInnen und BewohnerInnen mit einer „möglichen“ 2-Klassen Einteilung zu verunsichern. Noch dazu, wenn man offensichtlich vorher wenig Interesse und Wissen gezeigt hat. Verantwortungsvolle Gemeindepolitik schaut anders aus!!!

Überschrift:
„Flüchtlinge – Versäumnisse des Bürgermeisters“
Offenbar war es wiederum der SPÖ Bergheim nicht möglich, die Informationen der Gemeinde sinnerfassend zu lesen. Anders kann man die Vorwürfe an dem Bürgermeister nicht erklären.
Nochmals die Faktenlage:

In dem Postwurf der SPÖ Bergheim wird der Vorwurf erhoben, der Bürgermeister hätte nicht rechtzeitig etwas gegen das Durchgriffsrecht des Bundes und die Errichtung des Flüchtlingsquartiers getan.

Das Durchgriffsrecht wurde mit 1. Oktober 2015 rechtswirksam. Mit Stichtag 6. Oktober 2015 wurde festgestellt, das Bergheim die Flüchtlingsquote von 1,5 % nicht erfüllt. Zu diesem Zeitpunkt erfüllten nur 11 der 119 Salzburger Gemeinden diese Quote. Der Bescheid für die Anwendung des Durchgriffsrechts in Bergheim wurde mit 8. Oktober 2015 ausgestellt. Es war praktisch für die Gemeinde unmöglich, rechtzeitig auf das Gesetz zu reagieren. Beschwerden gegen den Bescheid sind rechtlich nicht möglich.

Zum Bundesgesetzblatt:https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_I_120/BGBLA_2015_I_120.pdf

Hätte es überhaupt etwas gebracht, wenn Bergheim die Flüchtlingsquote rechtzeitig erfüllt hätte?

Auch wenn Bergheim bereits vor dem 1. Oktober die Flüchtlingsquote erfüllt hätte, hätte der Bund voraussichtlich von den Liegenschaften in Bergheim Gebrauch gemacht. Denn wenn ein politischer Bezirk in Summe die Flüchtlingsquote nicht erfüllt, kann der Bund, bei besonderer Eignung oder dem Fehlen von alternativen Objekten, ein Quartier in einer beliebigen Gemeinde des Bezirkes in Anspruch nehmen. Auch wenn diese Gemeinde die Quote bereits erfüllt!